Behandlungsbedarf

  • wird u. a. ermittelt durch:
    • die Vorsorgeuntersuchungen der Kinderärzte
    • amtsärztliche Untersuchungen
    • orthopädisch-neurologische Untersuchungen
    • Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
    • diagnostische Verfahren von Kinder- und Jugendpsychiatern
    • Kinderkliniken
    • Sozialpädiatrische Zentren

      Die Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung

 

 

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