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- wird u. a. ermittelt durch:
- die Vorsorgeuntersuchungen der Kinderärzte
- amtsärztliche Untersuchungen
- orthopädisch-neurologische Untersuchungen
- Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- diagnostische Verfahren von Kinder- und Jugendpsychiatern
- Kinderkliniken
- Sozialpädiatrische Zentren
Die Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung
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